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Easynet Global Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Easynet

§1 Allgemeines

  1. Die Easynet GmbH („Easynet“) erbringt alle Leis­tungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Easynet mit ihren Kunden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
  2. Diese Bedingungen unterscheiden
    Unternehmer (§ 14 BGB), sonstige juris­ti­sche Personen des privaten und des öffentli­chen Rechts sowie öffentlich-recht­li­ches Sondervermögen („Geschäftskunden“)
    sonstige Kunden („Privatkunden“)
    Im Übrigen gelten die Bedingungen für alle Kunden („Kunden“).
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gel­ten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen mit demselben Ge­schäftskunden auch ohne erneute Einbe­ziehung als vereinbart.
  4. Der Einbeziehung von abweichenden Bedin­gun­gen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von Easynet sowie damit verbun­dene Unterlagen und Informationen  sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die gemeinsame Unterzeichnung einer gemeinsamen Vertrags­urkunde, durch die schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch Easynet oder die Erbringung einer durch den Kunden beauftragten (Teil-) Leistung zustande.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag (§ 2 Nr. 2) und den dazu gehörenden besonderen Bedin­gungen (Preislisten, Leistungsbeschreibungen, usw.).
  2. Easynet ist, soweit sich aus vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nichts anderes zwin­gend ergibt, nur zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet.
  3. Sämtliche Leistungspflichten Easynets stehen unter dem Vorbehalt, dass alle relevanten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kun­den bezüglich der zu erbringenden Leistung rechtzeitig, vollständig und in ausreichender Qualität erfüllt werden.
  4. Angegebene Termine und Zeiten gelten als unverbindliche Zielvorgaben, soweit sie nicht  ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ verein­bart worden sind.
  5. Easynet ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsge­hilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen.
  6. Dem Kunden wird für die Dauer des Anspruchs auf die Leistung ein dem Leistungszweck ent­sprechendes Nutzungsrecht an den über­las­senen Gegenständen (z.B. Hard- und Software) eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei Easynet. Beim Verkauf von Gegenständen behält sich Easynet das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  7. Easynet leistet einen Standardsupport. Dieser dient einer ersten, kurzen Hilfestellung zu den Leistungen der Easynet sowie der Aufnahme von Störungsmeldungen.
  8. Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leis­tungen der Easynet können jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.

§4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht miss­bräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverant­wortlich und stellt Easynet von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuch­lichen Nutzung frei.
  2. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Abwicklung des Vertrages erforder­lich oder nützlich und dem Kunden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
  3. Insbesondere hat der Kunde
    Easynet die zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erfor­derlichen oder nützlichen Informationen und deren Änderungen unverzüglich schriftlich mit­zuteilen; insbesondere, wenn bei ihm Voraus­setzungen für Tarifermäßigungen entfallen, er nicht abgerechnete Leistungen nutzt oder seine Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben oder gefährdet ist
    die Leistungen Easynets unverzüglich und re­gelmäßig auf ihre vertragsgemäße Erbrin­gung zu prüfen und erkennbare Mängel oder Störungen der genutzten Leistungen un­ver­züglich anzuzeigen („Störungs­meldungen“)
    im Falle einer Störungsmeldung alle erfor­derlichen und  zumutbaren Maßnahmen zu treffen oder zu ermöglichen, die Schäden verhindern oder mindern können oder die Feststellung und Beseitigung von Störungen oder Schäden erleichtern
    keine unbefugten Eingriffe in das Netz von Easynet oder in andere Netze vor­zu­nehmen; keine Einrichtungen oder Anwen­dungen zu nutzen, die zu Beeinträchti­gungen der physi­kalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können
    es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern, zu löschen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten
    es zu unterlassen, die von Easynet bereit gestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können
    es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von Easynet in Anspruch genommenen Leistungen zu verbreiten oder die Leistun­gen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen
    sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine Zugangsdaten geheim zu halten, regelmä­ßige Datensicherungen und Passwort­änderungen vorzunehmen, ihm zugängliche Konfigurations- und Sicherheitseinstellun­gen regelmäßig zu überprüfen und die von ihm genutzten Systeme auf Auffälligkeiten zu untersuchen
  4. Werden zur Leistungserbringung Leistungen des Kunden oder Dritter (z.B. Bereitstellung von Übertragungs­wege, Hardware oder Software, Elektrizität, Stellflächen, Zugang zu Räumlichkeiten) oder Genehmigungen Dritter benötigt, die nicht ausdrücklich vertraglich definierter Bestandteil der Leistung von Easynet sind, gelten diese als Vorleistungen des Kunden. Der Kunde hat diese Leistungen auf seine Kosten für die Dauer des Vertrages in dem erforderlichen Umfang vorzuhalten. Eine Leistungspflicht und jegliche Haftung Easynets entfällt, soweit und solange diese Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht in entsprechender Qualität und Menge erbracht worden sind.

§5 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Leistungen von Easynet sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ab betriebsfertiger Bereitstellung entsprechend der gültigen Preisliste entgeltpflichtig.
  2. Entgeltangaben für Geschäftskunden verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und netto (ausschließlich Mehrwertsteuer).
  3. Monatliche oder einmalige Entgelte für nutzungsunabhängige Leistungen können im Voraus berechnet werden. Alle anderen Entgel­te werden nach Leistungserbringung monatlich abgerechnet.
  4. Solange der Kunde nicht ausdrücklich eine bestimmte Form der Rechnungslegung fordert, kann Easynet Rechnungen per E-Mail stellen. Die Rechnung per E-Mail gilt an dem 1. Werktag nach Versand als zugegangen.
  5. Rechnungsbeträge müssen spätestens 8 Tage nach Zugang der Rechnung auf einem auf der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrie­ben sein. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Mahnung Verzug (§ 286 II Nr.2 BGB) ein.
  6. Easynet ist berechtigt, für die monatlichen Entgelte eine Einzugsermächtigung des Kunden zu verlangen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber sowie für Easynet kosten- und spesenfrei angenommen.
  7. Einwendungen gegen die Rechnung sind inner­halb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung bei der auf der Rechnung bezeich­neten Anschrift schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht beanstandete Rechnungen als genehmigt. Easynet wird den Privatkunden bei Rechnungslegung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurück­behaltungs­rechts.
  9. Easynet ist berechtigt, die eigene Leistung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Eine Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie den zweifachen Betrag eines durchschnittlichen oder zu erwar­tenden Monatsentgelts für alle vom Kunden bezogenen Leistungen nicht überschreitet. Ist die Sicherheit oder die Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, kann Easynet die weitere Erbringung der eigenen Leistung verweigern.

§6 Gewährleistung

  1. Easynet erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.
  2. Bei Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der Easynet („höhere Gewalt“) haben, ist Easynet für die Dauer des Ausfalls bzw. der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die Easynet nicht zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Lei­tungs- und Strom­ausfälle bei Dritten, Ar­beitskampf­maßnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.).
  3. Easynet übernimmt insbesondere keine Gewähr für ihre Leistungen, soweit Störungen auf
    eine Verletzung der Pflichten und Obliegen­heiten des Kunden (§ 4)
    die technische Ausstattung oder die Netz­infra­struktur des Kunden
    den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehler­haften Anschluss an das Telekom­mu­nikationsnetz von Easynet durch den Kunden oder Dritte
    zurückzuführen sind und nicht auf einem Verschulden von Easynet beruhen.
  4. Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die ange­botenen Leistungen im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, kann Easynet ihre Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen oder in sonstiger Weise einschränken. Grundsätzlich werden solche Unterbrechungen und Ein­schränkungen nur
    Dienstags und Donnertags
    zwischen 4:00 und 7:00 Uhr
    („Wartungsfenster“) und, soweit möglich, mit angemessener Ankündigung vorgenommen.

    Im Übrigen nimmt Easynet Unterbrechungen oder Einschränkungen ihrer Leistungen nur vor, soweit diese aus technischen Gründen un­verzüg­lich ohne besondere Ankündigung zur Sicher­stellung des ordnungsgemäßen Betrie­bes zwingend erforderlich sind oder mit rechtzeitiger Ankündigung über Art, Ausmaß und Dauer vor.
  5. Ansprüche des Geschäftskunden gegen Easynet wegen eines Mangels verjähren, soweit das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht, innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder Ablieferung der Sache bzw. betriebs­fertiger Bereitstellung der Leistung.

§7 Leistungsstörungen bei Easynet

  1. Dauert eine Störung länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
  2. Hat der Kunde eine Störung bei Easynet zu vertreten (z.B. Bedienungsfehler) oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Easynet berechtigt, dem Kunden die durch die Störung und/oder die zum Zwecke der Nachprüfung und Beseitigung (z.B. Fehler­suche) entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatz­an­sprüche bleiben unberührt.
  3. Ansprüche des Kunden wegen Störungen oder Mängeln sind auf den in diesen Geschäfts­bedingungen angegebenen Haftungsumfang beschränkt.
  4. Gerät Easynet mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung im Übrigen nach den Bestimmungen der Telekommu­ni­kations-Kundenschutzverordnung.
  5. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Easynet eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung/Nacherfüllung nicht einhält, die mindestens 2 Wochen betragen muss. 

§8 Leistungsstörungen beim Kunden

  1. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teiles der Entgelte für eine Leistung länger als 10 Tage in Verzug, so ist  Easynet berechtigt, die betroffene Leistung bis zur vollständigen Zahlung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiterhin zu entrichten.
  2. Kommt der Kunde
    für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte oder
    in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung eines Betrages, der dem Basisentgelt eines Monats entspricht,
    in Verzug, so kann Easynet das Vertragsver­hältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  3. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

§9 Nutzung der Dienste durch Dritte

  1. Eine Nutzung der angebotenen Leistungen durch Dritte ist, soweit sich aus dem Vertragszweck nicht etwas anderes zwingend ergibt, nur mit schriftlicher Genehmigung, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, gestattet. 
  2. Als Dritte gelten nicht Personen, die
    für das Unternehmen oder im Geschäfts­bereich des Kunden für diesen tätig sind, soweit sie mit Genehmigung des Kunden die Leistungen von Easynet im Rahmen der Tätigkeit für das Unternehmen und im Interesse des Kunden nutzen
    in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Kunden leben
    die Leistung als Drittkunden eines Kunden, der als Reseller oder Vertriebspartner für Easynet auftritt, in Anspruch nehmen
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Personen, die durch ihn Möglichkeit zur Nutzung der Leistungen von Easynet erhalten, diese ent­sprechend seiner eigenen Verpflichtungen und Obliegenheiten, insbesondere § 4, nutzen.
  4. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung aller Entgelte verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der ihm durch Easynet angebotenen Leistungen durch ihn, ihm zurechenbare Personen oder Dritte ent­stehen, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Easynet und der Kunde sind verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Vertrags­verhandlungen oder dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen  vertraulichen Informa­tionen geheim zu halten, sie gegen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern und nur zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Zweck zu nutzen.
    Als nicht vertraulich gelten nur Informationen, die
    der anderen Partei vor Beginn der Vertragsverhandlungen bereits bekannt waren oder von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt wurden, sofern diese nicht ihrer­seits gegen Vertraulichkeits- oder Geheim­haltungsvereinbarungen verstoßen
    ohne Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden oder aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft werden können
    aufgrund gesetzlicher Anordnung durch eine Behörde oder ein Gericht offen zu legen sind
    im Einvernehmen beider Parteien veröffent­licht werden
  2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
  3. Erforderlich ist eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personen­bezogenen  Kundendaten insbesondere zur
    Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der Easynet
    Bearbeitung von Störungsmeldungen inner­halb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungs­erschleichungen (§ 9 Telekommunikations-Datenschutzverordnung)
  4. Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit der Kunde nicht ausdrücklich einwilligt, die Weitergabe nach den gesetzlichen Vorgaben vorgeschrie­ben ist oder diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eine Weitergabe vorsehen.
  5. Die zur Abrechnung gespeicherten Verbin­dungs­daten werden, soweit der Kunde eine längere Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend der einschlägigen ge­setz­lichen Vorschriften gelöscht.
  6. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweis­lastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr Easynet die Richtig­keit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der ge­löschten Daten.
  7. Easynet arbeitet im Rahmen der Geschäfts­beziehungen zu Geschäftskunden mit Wirt­schaftsauskunfteien und Kreditversicherungs­gesellschaften zusammen. Diesen Unter­nehmen können Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung eines Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Aus­künfte über den Geschäftskunden eingeholt werden. Easynet kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwick­lung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Kreditwürdig­keit von Kunden geben zu können.
  8. Easynet ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Privatkunden zuständigen Schutzge­meinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen sowie Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln. Soweit während des Geschäftsverhältnisses mit dem Kunden solche Daten aus anderen Geschäftsverhältnissen des Privatkunden anfallen, erhält Easynet hierüber Auskunft.
  9. Eine Datenübermittlung nach § 10 Nr. 7, 8 erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung be­rech­tigter Interessen von Easynet, eines Vertrags­partners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Privatkunden nicht berührt werden.
    Easynet benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten liefern, die über ihn gespeichert sind.

§11 Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Soweit Easynet den Zugang zu fremden Inhal­ten vermittelt, übernimmt Easynet für die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung.
  2. Soweit Easynet dem Kunden eigenen Speicher­platz zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für Easynet fremde Inhalte. Der Kunde stellt Easynet von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte resultieren.
  3. Easynet kann den Zugang zu Inhalten, die einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen, jederzeit ohne Ankündigung sperren.
    Entsprechendes gilt nach Mahnung des Kunden durch Easynet bei rechtlich be­denklichen Inhalten, die zu einer Haftung oder sonstigen Verantwortlichkeit Easynets führen können. Dieses Recht umfasst auch die Löschung von Verweisen („links“) auf vor­genannte Inhalte.

§12 Haftung

  1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (z.B. unbeschränkte Haftung für Personen­schäden, Produkthaftung) haften Easynet, ihre Mitarbeiter und in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte (§ 3 Nr. 5) nur im Rahmen dieser Bedingungen.
  2. Easynet haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) beruhen, nur für grob fahr­lässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
  3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahr­lässigkeit beruht, haftet Easynet auf den ver­trags­typischen und  vorhersehbaren Schaden.
  4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner ver­traglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegen­heiten (§ 4), den Schaden mitverursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
  5. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
  6. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwor­tungsbereiches von Easynet liegen (§ 6, Nr. 2).
    Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von Easynet im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzu­führen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch Easynet erkannt werden müssen.
  7. Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommuni­kationsleistungen für die Öffentlichkeit ent­standen sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal EUR 12.500,- je Kunde begrenzt.
    Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf  EUR 500.000,- je schadensverursachendes Ereignis begrenzt.
    Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchst­grenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
  8. Für den Verlust von Daten und Program­men und deren Wiederherstellung haftet Easynet nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorge­maß­nahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme und der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus § 4 vermeidbar gewesen wäre.

§13 Vertragslaufzeit,
Beendigung des Vertrages

  1. Ohne gesonderte Vereinbarung haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Leistung von Easynet erstmals in Anspruch nehmen kann.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 weitere Monate.
  3. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit möglich.
  4. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle Gegenstände, die er im Rahmen des Vertrages erhalten hat und die nicht sein Eigentum sind, innerhalb von 14 Tagen auf seine Kosten an Easynet zurückzusenden.

§14 Änderungsvorbehalt

  1. Easynet ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten und Leis­tungs­beschreibungen unter den Voraus­set­zungen des § 14, Nr. 2-4 zu ändern.
  2. Änderungen oder der Hinweis, wo die Ände­rungen zu finden sind, werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
  3. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen den Änderungen ganz oder teilweise schriftlich widerspricht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Easynet wird bei Mitteilung der Änderungen den Kunden aus­drücklich darauf hinweisen, dass die Änderun­gen nach Ablauf der Frist von sechs Wochen als genehmigt gelten.
  4. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen können auf den Webseiten der Easynet (www.easynet.com) eingesehen werden oder auf elektronischem Wege angefordert werden.

§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Geschäftskunde (§ 1 Nr.2) ist, der Hauptsitz der Easynet GmbH
  2. Für die vertraglichen Beziehungen der Ver­trags­partner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den interna­tio­na­len Warenkauf ist ausgeschlossen.
  3. Verhandlungssprache ist deutsch.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Soweit nach diesen AGB oder nach einem Ver­trag, der diese AGB einbezieht, eine Erklärung „schriftlich“ oder „in Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung
    entweder von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichen unter­zeichnet oder notariell beurkundet und der anderen Vertragspartei als Original oder als Telefax übermittelt werden oder
    falls die Erklärung in elektronischer Form abgegeben wird, durch den Aussteller mit seiner elektronischen Signatur verknüpft  werden:
    “Elektronische Signatur“ im Sinne dieser AGB meint eine „fortgeschrittene“ elek­tro­nische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt worden ist, entsprechend den Vorschriften der Richtlinie 1999/93 EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.12.1999 über gemein­schaft­liche Rahmenbedingungen für elek­tronische Signaturen (Abl. EG Nr. 13 v. 19.1.2000, 12 ff.).
  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Easynet. § 354 a HGB bleibt unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien  unverzüglich eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung mög­lichst  nahe kommende Ersatzbestimmung ver­handeln.
  4. Änderungen, Zusätze und Ergänzungen der zum Vertrag gehörenden Bedingungen gelten nur, soweit diese ausdrücklich schriftlich ver­ein­bart worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    Angestellte oder sonstige Vertreter von Easynet sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu den vertraglichen Bedingungen zu treffen.

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