Allgemeine Geschäftsbedingungen der Easynet AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle ab dem 1.2.2009 abgeschlossenen Verträge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für vor dem 1.2.2009 abgeschlossenen Verträge Anwendung finden,
finden Sie hier und
im Anschluss an die aktuellen AGB.
1 Allgemeines
- Die Easynet AG, Flughofstr. 39, CH-8152 Glattbrugg („Easynet“) erbringt
alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
gelten für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Easynet mit ihren
Kunden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen
Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen mit demselben Geschäftskunden
auch ohne erneute Einbeziehung als vereinbart.
- Der Einbeziehung von abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich
widersprochen.
2 Vertragsschluss
- Alle Angebote von Easynet sowie damit verbundene Unterlagen und Informationen
sind unverbindlich und freibleibend.
- Ein Vertrag kommt erst durch die gemeinsame Unterzeichnung einer gemeinsamen Vertragsurkunde,
durch die schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch Easynet oder
die Erbringung einer durch den Kunden beauftragten (Teil-) Leistung zustande.
3 Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag
( 2 Nr. 2) und den dazu gehörenden besonderen Bedingungen (Preislisten, Leistungsbeschreibungen,
usw.).
- Easynet ist, soweit sich aus vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nichts anderes
zwingend ergibt, nur zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet.
- Sämtliche Leistungspflichten Easynets stehen unter dem Vorbehalt, dass alle
relevanten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bezüglich der zu erbringenden
Leistung rechtzeitig, vollständig und in ausreichender Qualität erfüllt
werden.
- Angegebene Termine und Zeiten gelten als unverbindliche Zielvorgaben, soweit sie
nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart
worden sind.
- Easynet ist berechtigt, Dritte bei der Leistungserbringung einzusetzen.
- Dem Kunden wird für die Dauer des Anspruchs auf die Leistung ein dem Leistungszweck
entsprechendes Nutzungsrecht an den überlassenen Gegenständen (z.B. Hard-
und Software) eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei Easynet. Beim
Verkauf von Gegenständen behält sich Easynet das Eigentum bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor.
- Easynet leistet einen Standardsupport. Dieser dient einer ersten, kurzen Hilfestellung
zu den Leistungen der Easynet sowie der Aufnahme von Störungsmeldungen.
-
Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen der Easynet können jederzeit
und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche
des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.
4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen
sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Er handelt
eigenverantwortlich und stellt Easynet von jeglicher Haftung gegenüber Dritten
aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei. Im Besonderen dürfen die
folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(StGB)
- Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von
Art. 197 StGB
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 folgende StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Unerlaubte Glückspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüter-Rechte
Dritte verletzen.
Zum Schutz des Internets behält sich Easynet Kontrollen der über Easynet
publizierten Webseiten vor. Die Verantwortung über den Inhalt der über
Easynet übermittelten Webseiten liegt ausschliesslich beim Kunden. Bei Nichteinhaltung
dieser Bestimmungen hat Easynet das Recht, den Vertrag per sofort zu kündigen
und den Zugang zu sperren.
- Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Abwicklung des Vertrages
erforderlich oder nützlich und dem Kunden unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen zumutbar ist.
- Insbesondere hat der Kunde
- Easynet die zur ordnungsgemässen Vertragsabwicklung erforderlichen oder nützlichen
Informationen und deren Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen;
insbesondere, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermässigungen entfallen,
er nicht abgerechnete Leistungen nutzt oder seine Zahlungsfähigkeit nicht mehr
gegeben oder gefährdet ist
- die Leistungen Easynets unverzüglich und regelmässig auf ihre vertragsgemässe
Erbringung zu prüfen und erkennbare Mängel oder Störungen der genutzten
Leistungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldungen“)
- im Falle einer Störungsmeldung alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen
zu treffen oder zu ermöglichen, die Schäden verhindern oder mindern können
oder die Feststellung und Beseitigung von Störungen oder Schäden erleichtern
- keine unbefugten Eingriffe in das Netz von Easynet oder in andere Netze vorzunehmen;
keine Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der
physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können
- es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern,
zu löschen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten
- es zu unterlassen, die von Easynet bereit gestellten Leistungen auf eine Art und
Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können
- es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von Easynet in Anspruch genommenen
Leistungen zu verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten
an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen
- sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren
des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine
Zugangsdaten geheim zu halten, regelmässige Datensicherungen und Passwortänderungen
vorzunehmen, ihm zugängliche Konfigurations- und Sicherheitseinstellungen regelmässig
zu überprüfen und die von ihm genutzten Systeme auf Auffälligkeiten
zu untersuchen. Der Kunde ist für den Schutz seiner IT-Infrastruktur (Virenschutz,
Schutz vor Datenverlust etc.) allein verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
- Werden zur Leistungserbringung Leistungen des Kunden oder Dritter (z.B. Bereitstellung
von Übertragungswege, Hardware oder Software, Elektrizität, Stellflächen,
Zugang zu Räumlichkeiten) oder Genehmigungen Dritter benötigt, die nicht
ausdrücklich vertraglich definierter Bestandteil der Leistung von Easynet sind,
gelten diese als Vorleistungen des Kunden. Der Kunde hat diese Leistungen auf seine
Kosten für die Dauer des Vertrages in dem erforderlichen Umfang vorzuhalten.
Eine Leistungspflicht und jegliche Haftung Easynets entfällt, soweit und solange
diese Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht in entsprechender Qualität und
Menge erbracht worden sind.
5 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
- Alle Leistungen von Easynet sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, ab betriebsfertiger Bereitstellung entsprechend der gültigen Preisliste
entgeltpflichtig.
- Entgeltangaben für Geschäftskunden verstehen sich, soweit nicht anders
angegeben, in Schweizer Franken und netto (ausschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
- Monatliche oder einmalige Entgelte für nutzungsunabhängige Leistungen
werden im Voraus berechnet. Alle anderen Entgelte werden nach Leistungserbringung
monatlich abgerechnet.
- Rechnungsbeträge müssen spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung
auf einem auf der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein. Nach erfolglosem
Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein und Easynet kann die gesetzlichen
Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
- Easynet ist berechtigt, für die monatlichen Entgelte eine Zahlung des Kunden
per Lastschriftverfahren zu verlangen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer
Vereinbarung erfüllungshalber sowie für Easynet kosten- und spesenfrei
angenommen.
- Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung
bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift schriftlich geltend zu machen
und zu begründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Einwendung. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht beanstandete Rechnungen als genehmigt.
- Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts.
-
Easynet ist berechtigt, die eigene Leistung von der Stellung einer angemessenen
Sicherheit oder Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn berechtigte
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden
bestehen. Eine Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie den zweifachen
Betrag eines durchschnittlichen oder zu erwartenden Monatsentgelts für alle
vom Kunden bezogenen Leistungen nicht überschreitet. Ist die Sicherheit oder
die Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen nach Aufforderung geleistet, kann Easynet die weitere Erbringung der eigenen
Leistung verweigern.
6 Gewährleistung
- Easynet erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen
Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.
- Bei Störungen, die ihre Ursache ausserhalb des Verantwortungsbereiches der
Easynet („höhere Gewalt“) haben, ist Easynet für die Dauer
des Ausfalls bzw. der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher
Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die Easynet nicht
zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und
Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmassnahmen, auch bei Dritten, zwingende
behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.).
- Easynet übernimmt insbesondere keine Gewähr für ihre Leistungen,
soweit Störungen auf
- eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ( 4)
- die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden
- den ungeeigneten, unsachgemässen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz
von Easynet durch den Kunden oder Dritte
zurückzuführen sind und nicht auf einem Verschulden von Easynet beruhen.
- Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die angebotenen
Leistungen im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen,
kann Easynet ihre Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen
oder in sonstiger Weise einschränken. Grundsätzlich werden solche Unterbrechungen
und Einschränkungen nur nachts
zwischen 0:00 und 5:00 Uhr
(„Wartungsfenster“) und, soweit möglich, mit angemessener Ankündigung
vorgenommen.
Im Übrigen nimmt Easynet Unterbrechungen oder Einschränkungen ihrer Leistungen
nur vor, soweit diese aus technischen Gründen unverzüglich ohne besondere
Ankündigung zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Betriebes zwingend
erforderlich sind oder mit rechtzeitiger Ankündigung über Art, Ausmass
und Dauer vor.
- Ansprüche des Kunden gegen Easynet wegen eines Mangels verjähren, soweit
das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht, innerhalb eines Jahres ab
Abnahme oder Ablieferung der Sache bzw. betriebsfertiger Bereitstellung der Leistung.
7 Leistungsstörungen bei Easynet
- Hat Easynet für einen Service ein Service Level Agreement gewährt und
dauert eine von Easynet zu vertretene Störung länger als 24 Stunden an,
ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
- Hat der Kunde eine Störung bei Easynet zu vertreten (z.B. Bedienungsfehler)
oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Easynet berechtigt,
dem Kunden die durch die Störung und/oder die zum Zwecke der Nachprüfung
und Beseitigung (z.B. Fehlersuche) entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Ansprüche des Kunden wegen Störungen oder Mängeln sind auf den in
diesen Geschäftsbedingungen angegebenen Haftungsumfang beschränkt.
- Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Easynet eine
vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung/Nacherfüllung
nicht einhält, die mindestens 2 Wochen betragen muss.
8 Zahlungsverzug des Kunden
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teiles der Entgelte
für eine Leistung länger als 10 Tage in Verzug, so ist Easynet berechtigt,
die betroffene Leistung bis zur vollständigen Zahlung auf Kosten des Kunden
zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte
weiterhin zu entrichten.
- Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen
Teils der geschuldeten Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung
eines Betrages, der dem Basisentgelt eines Monats entspricht,
in Verzug, so kann Easynet das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
- Die Geltendmachung eines höheren Schadens wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.
9 Nutzung der Dienste durch Dritte
- Eine Nutzung der angebotenen Leistungen durch Dritte ist, soweit sich aus dem Vertragszweck
nicht etwas anderes zwingend ergibt, nur mit schriftlicher Genehmigung, die nur
aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, gestattet.
- Als Dritte gelten nicht Personen, die
- für das Unternehmen oder im Geschäftsbereich des Kunden für diesen
tätig sind, soweit sie mit Genehmigung des Kunden die Leistungen von Easynet
im Rahmen der Tätigkeit für das Unternehmen und im Interesse des Kunden
nutzen
- in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Kunden leben
- die Leistung als Drittkunden eines Kunden, der als Reseller oder Vertriebspartner
für Easynet auftritt, in Anspruch nehmen
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass Personen, die durch ihn Möglichkeit zur
Nutzung der Leistungen von Easynet erhalten, diese entsprechend seiner eigenen Verpflichtungen
und Obliegenheiten, insbesondere 4, nutzen.
- Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung aller Entgelte verpflichtet,
die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der ihm durch Easynet angebotenen Leistungen
durch ihn, ihm zurechenbare Personen oder Dritte entstehen, wenn und soweit der
Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
10 Geheimhaltung, Datenschutz
- Easynet und der Kunde sind verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages
und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang
mit Vertragsverhandlungen oder dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen
Informationen geheim zu halten, sie gegen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern
und nur zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Zweck zu nutzen.
Als nicht vertraulich gelten nur Informationen, die
- der anderen Partei vor Beginn der Vertragsverhandlungen bereits bekannt waren oder
von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt wurden, sofern diese nicht ihrerseits
gegen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen verstossen
- ohne Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden oder
aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft werden können
- aufgrund gesetzlicher Anordnung durch eine Behörde oder ein Gericht offen zu
legen sind
- im Einvernehmen beider Parteien veröffentlicht werden
- Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet,
soweit dies zur ordnungsgemässen Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften
zulässig ist.
- Erforderlich ist eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen
Kundendaten insbesondere zur
- Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der Easynet
- Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von Supportdienstleistungen
oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen.
- Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit der Kunde
nicht ausdrücklich einwilligt, die Weitergabe nach den gesetzlichen Vorgaben
vorgeschrieben ist oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Weitergabe
vorsehen.
- Die zur Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden, soweit der Kunde
eine längere Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend
der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
- Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung
der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit
dieser Daten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass
nicht mehr Easynet die Richtigkeit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern
der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.
11 Verantwortlichkeit für Inhalte
- Soweit Easynet den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, übernimmt Easynet
für die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung.
- Soweit Easynet dem Kunden eigenen Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der
Kunde allein verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind
für Easynet fremde Inhalte. Der Kunde stellt Easynet von jeglichen Ansprüchen
Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte resultieren.
- Easynet kann den Zugang zu Inhalten, die einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen,
jederzeit ohne Ankündigung sperren.
Entsprechendes gilt nach Mahnung des Kunden durch Easynet bei rechtlich bedenklichen
Inhalten, die zu einer Haftung oder sonstigen Verantwortlichkeit Easynets führen
können. Dieses Recht umfasst auch die Löschung von Verweisen („Links“)
auf vorgenannte Inhalte.
12 Haftung
- Ausserhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben haften Easynet, ihre Mitarbeiter und
in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte ( 3 Nr. 5) nur im Rahmen dieser Bedingungen.
- Easynet haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personenschäden.
sowie für sonstige vorsätzlich verursachte Schäden. Daneben haftet
Easynet für grob fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden,
soweit nicht nachfolgend eine Haftung ausgeschlossen wurde.
- Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Easynet auf den vertragstypischen
und vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach jedenfalls begrenzt bis zum Gegenwert
der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, Im übrigen
ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden
ausgeschlossen.
- Ferner ist jegliche Haftung von Easynet und ihrer Erfüllungsgehilfen für
einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekte Schaden
wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden, Datenverlust
und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unter Vorbehalt weitergehender
zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich abbedungen.
- Easynet übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden
durch Eigenverschulden oder Missbrauch der Internet-Verbindung von Dritten zugefügt
werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren. Der Kunde verpflichtet
sich dabei, die Produkte und Services von Easynet im Rahmen der anwendbaren Gesetzgebung
zu nutzen. Er haftet für jeden Schaden, welchen Easynet durch die nicht vertragsgemässe
und/oder nicht gesetzeskonforme Nutzung der Produkte zufügt. Fehler des Kunden
in der Nutzung entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung geschuldeter
Leistungen. Bei Schäden, welche ein Kunde durch Eigenverschulden oder Missbrauch
Dritten zufügt, haftet der Kunde für sämtliche Folgekosten und Ansprüche,
welche Dritte an Easynet richten.
- Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und
im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und
Ausfällen entstanden sind, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Easynet
liegen ( 6, Nr. 2).
Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an
Produkten Dritter, welche von Easynet im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt
werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte
vor Leistungserbringung durch Easynet erkannt werden müssen.
Easynet haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung,
der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung
neuer oder anderer Technologien dienen. Easynet ist bestrebt, diese Unterbrüche
so weit als möglich zu vermeiden bzw. so kurz als möglich zu halten.
- Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von
Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie
alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden,
ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden
in Höhe der des Gegenwerts der während des letzten Vertragsjahres bezogenen
Leistungen, maximal jedoch CHF 20.000,- je Kunde begrenzt.
Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf CHF 500.000,-
je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.
Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese
Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt,
in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
- Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet
Easynet nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorgemassnahmen
des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller
Daten und Programme und der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus 4 vermeidbar
gewesen wäre.
13 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages
- Ohne gesonderte Vereinbarung haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten
ab der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung, d.h. dem Zeitpunkt, an
dem der Kunde die Leistung von Easynet erstmals in Anspruch nehmen kann.
- Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils
12 weitere Monate, wenn er nicht gemäss 13 Abs. 3 dieser AGB gekündigt
wurde.
3. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende
der jeweiligen Laufzeit möglich.
- Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle Gegenstände, die er im Rahmen
des Vertrages erhalten hat und die nicht sein Eigentum sind, innerhalb von 14 Tagen
auf seine Kosten an Easynet zurückzusenden.
14 Änderungsvorbehalt
- Easynet ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten
und Leistungsbeschreibungen unter den Voraussetzungen des 14, Nr. 2-4 zu ändern.
- Änderungen oder der Hinweis, wo die Änderungen zu finden sind, werden
dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
- Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb
von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen den Änderungen
ganz oder teilweise schriftlich widerspricht. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Easynet wird bei Mitteilung der Änderungen
den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderungen nach Ablauf
der Frist von sechs Wochen als genehmigt gelten.
- Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf den Webseiten
der Easynet (http://www.easynet.com/ch/de/legal/terms.aspx)
eingesehen werden oder auf elektronischem Wege angefordert werden.
15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
- Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt schweizer Recht.
- Verhandlungssprache ist deutsch.
16 Schlussbestimmungen
- Soweit nach diesen AGB oder nach einem Vertrag, der diese AGB einbezieht, eine Erklärung
„schriftlich“ oder „in Schriftform“ abzugeben ist, muss
diese Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift
oder mittels notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet oder notariell beurkundet
und der anderen Vertragspartei als Original oder als Telefax übermittelt werden.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Easynet.
- Easynet ist berechtigt, den Vertrag jederzeit auf einen Dritten zu übertragen,
sofern dieser sich verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien
unverzüglich eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen
Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung verhandeln.
- Änderungen, Zusätze und Ergänzungen der zum Vertrag gehörenden
Bedingungen gelten nur, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden
sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Angestellte oder sonstige Vertreter von Easynet sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden oder Änderungen zu den vertraglichen Bedingungen zu treffen.
Stand: Februar 2009
Nachfolgend die AGB für Verträge, die vor dem 1.2.2009 abgeschlossen wurden. Download