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Easynet Global Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Easynet AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle ab dem 1.2.2009 abgeschlossenen Verträge.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für vor dem 1.2.2009 abgeschlossenen Verträge Anwendung finden, finden Sie hier und im Anschluss an die aktuellen AGB.

1 Allgemeines

  1. Die Easynet AG, Flughofstr. 39, CH-8152 Glattbrugg („Easynet“) erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Easynet mit ihren Kunden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen mit demselben Ge­schäftskunden auch ohne erneute Einbeziehung als vereinbart.
  3. Der Einbeziehung von abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von Easynet sowie damit verbun­dene Unterlagen und Informationen sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die gemeinsame Unterzeichnung einer gemeinsamen Vertragsurkunde, durch die schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch Easynet oder die Erbringung einer durch den Kunden beauftragten (Teil-) Leistung zustande.

3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag ( 2 Nr. 2) und den dazu gehörenden besonderen Bedingungen (Preislisten, Leistungsbeschreibungen, usw.).
  2. Easynet ist, soweit sich aus vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nichts anderes zwingend ergibt, nur zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet.
  3. Sämtliche Leistungspflichten Easynets stehen unter dem Vorbehalt, dass alle relevanten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bezüglich der zu erbringenden Leistung rechtzeitig, vollständig und in ausreichender Qualität erfüllt werden.
  4. Angegebene Termine und Zeiten gelten als unverbindliche Zielvorgaben, soweit sie nicht  ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart worden sind.
  5. Easynet ist berechtigt, Dritte bei der Leistungserbringung einzusetzen.
  6. Dem Kunden wird für die Dauer des Anspruchs auf die Leistung ein dem Leistungszweck entsprechendes Nutzungsrecht an den überlassenen Gegenständen (z.B. Hard- und Software) eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei Easynet. Beim Verkauf von Gegenständen behält sich Easynet das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  7. Easynet leistet einen Standardsupport. Dieser dient einer ersten, kurzen Hilfestellung zu den Leistungen der Easynet sowie der Aufnahme von Störungsmeldungen.
  8. Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen der Easynet können jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.

4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht miss­bräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverantwortlich und stellt Easynet von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei. Im Besonderen dürfen die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
    1. Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
    2. Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB
    3. Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
    4. Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 folgende StGB
    5. Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
    6. Unerlaubte Glückspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
    7. Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüter-Rechte Dritte verletzen.
    Zum Schutz des Internets behält sich Easynet Kontrollen der über Easynet publizierten Webseiten vor. Die Verantwortung über den Inhalt der über Easynet übermittelten Webseiten liegt ausschliesslich beim Kunden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen hat Easynet das Recht, den Vertrag per sofort zu kündigen und den Zugang zu sperren.
  2. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Abwicklung des Vertrages erforderlich oder nützlich und dem Kunden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
  3. Insbesondere hat der Kunde
    1. Easynet die zur ordnungsgemässen Vertragsabwicklung erforderlichen oder nützlichen Informationen und deren Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen; insbesondere, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermässigungen entfallen, er nicht abgerechnete Leistungen nutzt oder seine Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben oder gefährdet ist
    2. die Leistungen Easynets unverzüglich und re­gelmässig auf ihre vertragsgemässe Erbringung zu prüfen und erkennbare Mängel oder Störungen der genutzten Leistungen unverzüglich anzuzeigen („Störungs­meldungen“)
    3. im Falle einer Störungsmeldung alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen oder zu ermöglichen, die Schäden verhindern oder mindern können oder die Feststellung und Beseitigung von Störungen oder Schäden erleichtern
    4. keine unbefugten Eingriffe in das Netz von Easynet oder in andere Netze vorzunehmen; keine Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können
    5. es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern, zu löschen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten
    6. es zu unterlassen, die von Easynet bereit gestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können
    7. es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von Easynet in Anspruch genommenen Leistungen zu verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen
    8. sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine Zugangsdaten geheim zu halten, regelmässige Datensicherungen und Passwortänderungen vorzunehmen, ihm zugängliche Konfigurations- und Sicherheitseinstellungen regelmässig zu überprüfen und die von ihm genutzten Systeme auf Auffälligkeiten zu untersuchen. Der Kunde ist für den Schutz seiner IT-Infrastruktur (Virenschutz, Schutz vor Datenverlust etc.) allein verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Werden zur Leistungserbringung Leistungen des Kunden oder Dritter (z.B. Bereitstellung von Übertragungs­wege, Hardware oder Software, Elektrizität, Stellflächen, Zugang zu Räumlichkeiten) oder Genehmigungen Dritter benötigt, die nicht ausdrücklich vertraglich definierter Bestandteil der Leistung von Easynet sind, gelten diese als Vorleistungen des Kunden. Der Kunde hat diese Leistungen auf seine Kosten für die Dauer des Vertrages in dem erforderlichen Umfang vorzuhalten. Eine Leistungspflicht und jegliche Haftung Easynets entfällt, soweit und solange diese Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht in entsprechender Qualität und Menge erbracht worden sind.

5 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Leistungen von Easynet sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ab betriebsfertiger Bereitstellung entsprechend der gültigen Preisliste entgeltpflichtig.
  2. Entgeltangaben für Geschäftskunden verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Schweizer Franken und netto (ausschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
  3. Monatliche oder einmalige Entgelte für nutzungsunabhängige Leistungen werden im Voraus berechnet. Alle anderen Entgelte werden nach Leistungserbringung monatlich abgerechnet.
  4. Rechnungsbeträge müssen spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung auf einem auf der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein und Easynet kann die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  5. Easynet ist berechtigt, für die monatlichen Entgelte eine Zahlung des Kunden per Lastschriftverfahren zu verlangen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber sowie für Easynet kosten- und spesenfrei angenommen.
  6. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bei der auf der Rechnung bezeich­neten Anschrift schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht beanstandete Rechnungen als genehmigt.
  7. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
  8. Easynet ist berechtigt, die eigene Leistung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Eine Sicherheitsleistung gilt als angemessen, wenn sie den zweifachen Betrag eines durchschnittlichen oder zu erwartenden Monatsentgelts für alle vom Kunden bezogenen Leistungen nicht überschreitet. Ist die Sicherheit oder die Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, kann Easynet die weitere Erbringung der eigenen Leistung verweigern.

6 Gewährleistung

  1. Easynet erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.
  2. Bei Störungen, die ihre Ursache ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Easynet („höhere Gewalt“) haben, ist Easynet für die Dauer des Ausfalls bzw. der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die Easynet nicht zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmassnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.).
  3. Easynet übernimmt insbesondere keine Gewähr für ihre Leistungen, soweit Störungen auf
    1. eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ( 4)
    2. die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden
    3. den ungeeigneten, unsachgemässen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von Easynet durch den Kunden oder Dritte
    zurückzuführen sind und nicht auf einem Verschulden von Easynet beruhen.
  4. Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die angebotenen Leistungen im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, kann Easynet ihre Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen oder in sonstiger Weise einschränken. Grundsätzlich werden solche Unterbrechungen und Ein­schränkungen nur nachts

    zwischen 0:00 und 5:00 Uhr

    („Wartungsfenster“) und, soweit möglich, mit angemessener Ankündigung vorgenommen.
    Im Übrigen nimmt Easynet Unterbrechungen oder Einschränkungen ihrer Leistungen nur vor, soweit diese aus technischen Gründen unverzüglich ohne besondere Ankündigung zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Betrie­bes zwingend erforderlich sind oder mit rechtzeitiger Ankündigung über Art, Ausmass und Dauer vor.
  5. Ansprüche des Kunden gegen Easynet wegen eines Mangels verjähren, soweit das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht, innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder Ablieferung der Sache bzw. betriebsfertiger Bereitstellung der Leistung.

7 Leistungsstörungen bei Easynet

  1. Hat Easynet für einen Service ein Service Level Agreement gewährt und dauert eine von Easynet zu vertretene Störung länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
  2. Hat der Kunde eine Störung bei Easynet zu vertreten (z.B. Bedienungsfehler) oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Easynet berechtigt, dem Kunden die durch die Störung und/oder die zum Zwecke der Nachprüfung und Beseitigung (z.B. Fehlersuche) entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  3. Ansprüche des Kunden wegen Störungen oder Mängeln sind auf den in diesen Geschäfts­bedingungen angegebenen Haftungsumfang beschränkt.
  4. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Easynet eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung/Nacherfüllung nicht einhält, die mindestens 2 Wochen betragen muss.

8 Zahlungsverzug des Kunden

  1. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teiles der Entgelte für eine Leistung länger als 10 Tage in Verzug, so ist  Easynet berechtigt, die betroffene Leistung bis zur vollständigen Zahlung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiterhin zu entrichten.
  2. Kommt der Kunde
    1. für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte oder
    2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung eines Betrages, der dem Basisentgelt eines Monats entspricht,
    in Verzug, so kann Easynet das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  3. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

9 Nutzung der Dienste durch Dritte

  1. Eine Nutzung der angebotenen Leistungen durch Dritte ist, soweit sich aus dem Vertragszweck nicht etwas anderes zwingend ergibt, nur mit schriftlicher Genehmigung, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, gestattet. 
  2. Als Dritte gelten nicht Personen, die
    1. für das Unternehmen oder im Geschäftsbereich des Kunden für diesen tätig sind, soweit sie mit Genehmigung des Kunden die Leistungen von Easynet im Rahmen der Tätigkeit für das Unternehmen und im Interesse des Kunden nutzen
    2. in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Kunden leben
    3. die Leistung als Drittkunden eines Kunden, der als Reseller oder Vertriebspartner für Easynet auftritt, in Anspruch nehmen
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Personen, die durch ihn Möglichkeit zur Nutzung der Leistungen von Easynet erhalten, diese entsprechend seiner eigenen Verpflichtungen und Obliegenheiten, insbesondere 4, nutzen.
  4. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung aller Entgelte verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der ihm durch Easynet angebotenen Leistungen durch ihn, ihm zurechenbare Personen oder Dritte entstehen, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

10 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Easynet und der Kunde sind verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, sie gegen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern und nur zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

    Als nicht vertraulich gelten nur Informationen, die
    1. der anderen Partei vor Beginn der Vertragsverhandlungen bereits bekannt waren oder von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt wurden, sofern diese nicht ihrer­seits gegen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen verstossen
    2. ohne Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden oder aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft werden können
    3. aufgrund gesetzlicher Anordnung durch eine Behörde oder ein Gericht offen zu legen sind
    4. im Einvernehmen beider Parteien veröffent­licht werden
  2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemässen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
  3. Erforderlich ist eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen  Kundendaten insbesondere zur
    1. Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der Easynet
    2. Bearbeitung von Störungsmeldungen inner­halb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen.
  4. Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit der Kunde nicht ausdrücklich einwilligt, die Weitergabe nach den gesetzlichen Vorgaben vorgeschrie­ben ist oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Weitergabe vorsehen.
  5. Die zur Abrechnung gespeicherten Verbindungs­daten werden, soweit der Kunde eine längere Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
  6. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr Easynet die Richtigkeit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.

11 Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Soweit Easynet den Zugang zu fremden Inhal­ten vermittelt, übernimmt Easynet für die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung.
  2. Soweit Easynet dem Kunden eigenen Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für Easynet fremde Inhalte. Der Kunde stellt Easynet von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte resultieren.
  3. Easynet kann den Zugang zu Inhalten, die einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen, jederzeit ohne Ankündigung sperren.

    Entsprechendes gilt nach Mahnung des Kunden durch Easynet bei rechtlich bedenklichen Inhalten, die zu einer Haftung oder sonstigen Verantwortlichkeit Easynets führen können. Dieses Recht umfasst auch die Löschung von Verweisen („Links“) auf vor­genannte Inhalte.

12 Haftung

  1. Ausserhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben haften Easynet, ihre Mitarbeiter und in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte ( 3 Nr. 5) nur im Rahmen dieser Bedingungen.
  2. Easynet haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personenschäden. sowie für sonstige vorsätzlich verursachte Schäden. Daneben haftet Easynet für grob fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden, soweit nicht nachfolgend eine Haftung ausgeschlossen wurde.
  3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) auf einfacher Fahr­lässigkeit beruht, haftet Easynet auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach jedenfalls begrenzt bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
  4. Ferner ist jegliche Haftung von Easynet und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekte Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich abbedungen.
  5. Easynet übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Eigenverschulden oder Missbrauch der Internet-Verbindung von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren. Der Kunde verpflichtet sich dabei, die Produkte und Services von Easynet im Rahmen der anwendbaren Gesetzgebung zu nutzen. Er haftet für jeden Schaden, welchen Easynet durch die nicht vertragsgemässe und/oder nicht gesetzeskonforme Nutzung der Produkte zufügt. Fehler des Kunden in der Nutzung entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung geschuldeter Leistungen. Bei Schäden, welche ein Kunde durch Eigenverschulden oder Missbrauch Dritten zufügt, haftet der Kunde für sämtliche Folgekosten und Ansprüche, welche Dritte an Easynet richten.
  6. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
    Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Easynet liegen ( 6, Nr. 2).

    Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von Easynet im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch Easynet erkannt werden müssen.

    Easynet haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. Easynet ist bestrebt, diese Unterbrüche so weit als möglich zu vermeiden bzw. so kurz als möglich zu halten.
  7. Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden in Höhe der des Gegenwerts der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, maximal jedoch CHF 20.000,- je Kunde begrenzt.
    Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf CHF 500.000,- je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.

    Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
  8. Für den Verlust von Daten und Program­men und deren Wiederherstellung haftet Easynet nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorgemassnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme und der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus 4 vermeidbar gewesen wäre.

13 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages

  1. Ohne gesonderte Vereinbarung haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Leistung von Easynet erstmals in Anspruch nehmen kann.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht gemäss 13 Abs. 3 dieser AGB gekündigt wurde.

    3. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
  3. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle Gegenstände, die er im Rahmen des Vertrages erhalten hat und die nicht sein Eigentum sind, innerhalb von 14 Tagen auf seine Kosten an Easynet zurückzusenden.

14 Änderungsvorbehalt

  1. Easynet ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen unter den Voraussetzungen des 14, Nr. 2-4 zu ändern.
  2. Änderungen oder der Hinweis, wo die Änderungen zu finden sind, werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
  3. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen den Änderungen ganz oder teilweise schriftlich widerspricht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Easynet wird bei Mitteilung der Änderungen den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderungen nach Ablauf der Frist von sechs Wochen als genehmigt gelten.
  4. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen können auf den Webseiten der Easynet (http://www.easynet.com/ch/de/legal/terms.aspx) eingesehen werden oder auf elektronischem Wege angefordert werden.

15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt schweizer Recht.
  3. Verhandlungssprache ist deutsch.

16 Schlussbestimmungen

  1. Soweit nach diesen AGB oder nach einem Vertrag, der diese AGB einbezieht, eine Erklärung „schriftlich“ oder „in Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet oder notariell beurkundet und der anderen Vertragspartei als Original oder als Telefax übermittelt werden.
  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Easynet.
  3. Easynet ist berechtigt, den Vertrag jederzeit auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser sich verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien  unverzüglich eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst  nahe kommende Ersatzbestimmung verhandeln.
  5. Änderungen, Zusätze und Ergänzungen der zum Vertrag gehörenden Bedingungen gelten nur, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

    Angestellte oder sonstige Vertreter von Easynet sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu den vertraglichen Bedingungen zu treffen.

Stand: Februar 2009

Nachfolgend die AGB für Verträge, die vor dem 1.2.2009 abgeschlossen wurden. Download

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